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Wir möchten, dass Sie sich in der Fachklinik Bad Bentheim wohlfühlen. Für einen angenehmen Aufenthalt haben wir Ihnen Hinweise zur Unterkunft und unseren Angeboten zusammengestellt. Bei Fragen steht Ihnen unsere Patientenaufnahme bereits vor der Anreise zur Verfügung.
Sind Krankenversicherungskarte, medizinische Unterlagen und passende Kleidung im Koffer? Was Sie bei der Planung Ihres Aufenthalts beachten sollten, haben wir in einer Checkliste zusammengestellt.
Unsere komfortablen Einbettzimmer bieten ein helles Ambiente zum Wohlfühlen und eine moderne Ausstattung. Alle Zimmer sind mit Kleiderschrank, Tisch, Stuhl, Leselampe, Vorhängen, Durchwahltelefon, Notrufanlage und Fernseher eingerichtet.
Ihr eigenes Bad verfügt über eine barrierefreie Dusche, WC, Waschbecken. Zum Teil gibt es Terrasse oder Balkon, einige Zimmer sind Rollstuhl- und behindertengerecht. Auch die Unterbringung von Kindern und anderen Begleitpersonen ist möglich: Verfügbar sind Zustellbetten, Einzelzimmer mit Verbindungstür zum Nebenzimmer sowie Doppelzimmer.
Das Media-Paket können Sie über die Rezeption buchen.
Preisstruktur:
Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für das Media-Paket an.
Damit Sie sich gut auf den Aufenthalt in der Fachklinik vorbereiten können, haben wir eine Checkliste zusammengestellt.
Halten Sie diese Unterlagen bitte direkt bei Anreise für das Aufnahmezimmer bereit (Handgepäck).
Halten Sie Ihre Medikamente bitte direkt bei Anreise für das Aufnahmezimmer bereit (Handgepäck).
Falls Sie nicht schon von einem Reisebüro eine Fahrkarte oder von der Rentenversicherung einen Gutschein erhalten haben, bitten wir Sie, eine Fahrkarte mit dem günstigsten Fahrpreis zu erwerben, da lediglich dieser von Ihrem Kostenträger (Rentenversicherung) erstattet wird.
Vom Ruhrgebiet kommend folgen Sie der A2 bis zum Kreuz Bottrop und fahren auf die A31 Richtung Emden bis zum Kreuz Schüttorf. Oder Sie folgen der A1 bis zur Abfahrt Münster-Nord und wechseln auf die B54 Richtung Steinfurt/Gronau. Von der B54 fahren Sie am Kreuz Gronau/Ochtrup auf die A31 Richtung Emden bis zum Kreuz Schüttorf.
Folgen Sie der A1 bis zum Kreuz Lotte und fahren auf der A30 Richtung Amsterdam bis zur Abfahrt Bentheim/Nordhorn.
Wechseln Sie von der A2 auf die A30 Richtung Amsterdam und fahren bis zur Abfahrt Bad Bentheim/Nordhorn.
Die Fachklinik Bad Bentheim erreichen Sie leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Bahnhof ist nur rund einen Kilometer entfernt. Ein Shuttle-Service vom Bahnhof zur Klinik steht Ihnen als Rehabilitationspatient zur Verfügung. In Bad Bentheim halten auch IC-Züge der Deutschen Bahn. Außerdem ist der Bahnhof im Nahverkehr an Rheine, Osnabrück, Herford und Bielefeld angebunden.
Aufgrund der eingeschränkten Parkplatzsituation bitten wir Sie, auf die Anreise mit einem eigenen PKW möglichst zu verzichten.
Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise und freuen uns auf Sie!
Der Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung erfordert im Interesse aller Patienten besondere Rücksichtnahme, Verständnis und eine gewisse Ordnung. Somit ist es erforderlich sich so zu verhalten, dass andere Patienten weder in ihrer Genesung gestört, noch das Sittlichkeitsgefühl oder die religiösen beziehungsweise politischen Ansichten verletzt werden. Wir möchten unseren Patienten und Besuchern dennoch so viel Freiheit wie möglich einräumen.
Deshalb bitten wir Sie, unsere Hausordnung zu beachten. Sie ist für alle verbindlich, die in der Fachklinik Bad Bentheim ein- und ausgehen.
Dipl.-Kfm. Maciej Szmuk
(Geschäftsführung)
Während Ihres Aufenthaltes in unserem Hause ist die Wahrung von Ruhe, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Klinikbereich eine selbstverständliche Pflicht. So dürfen z. B. Papier, Speisereste, Flaschen und sonstige Abfälle nicht auf den Boden oder aus den Fenstern geworfen werden. Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden. Dies gilt ebenso für die Aufenthaltsbereiche und Außenanlagen auf dem gesamten Klinikgelände. Unserer Umwelt zuliebe bitten wir Sie, für Abfälle ausschließlich die im Flur- und Außengelände aufgestellten Abfallbehälter zu nutzen und entsprechend den Vorgaben zu sortieren.
Die Einhaltung der täglichen Mittagsruhe (13.00-14.00 Uhr) und einer ungestörten Nachtruhe (22.00-06.00 Uhr) tragen zum Genesungsprozess bei.
Das Haus wird abends zur festgesetzten Zeit geschlossen. Wir bitten Sie, spätestens um diese Zeit Ihr Zimmer aufzusuchen. Lediglich bei besonderen Anlässen darf mit Genehmigung des Chefarztes und der Klinikleitung der festgesetzte Zeitpunkt überschritten werden. Gegenseitige Zimmerbesuche zwischen Patienten sind nach Beginn der Nachtruhe nicht gestattet.
Den Anordnungen/Anweisungen der Klinikleitung, der Dienstvorgesetzten, der Ärzte und des Pflegepersonals ist Folge zu leisten.
Auf regelmäßige Teilnahme an den vom Arzt verschriebenen Anwendungen ist zu achten, da nur so der gewünschte Erfolg erzielt werden kann.
Heimfahrten am Wochenende sind nur im begründeten Ausnahmefall mit Zustimmung des Chefarztes gestattet.
Nasse Handtücher, Badebekleidung usw. trocknen Sie bitte in den Wäschetrocknern bzw. den Wäschezimmern der Häuser 2, 3, 4 und 6 und nicht auf den Balkonen.
Alkoholische Getränke für Patienten sind nicht erlaubt, da der Genuss von Alkohol die Wirksamkeit von Medikamenten erheblich beeinträchtigen kann und somit Heilungsprozesse verhindert/gestört werden können. Auch für alle im Hause tätigen oder als Besucher befindlichen Personen besteht absolutes Alkoholverbot. Der Konsum von Drogen jeglicher Art ist ebenfalls nicht gestattet. Ein Verstoß führt zur sofortigen Entlassung. Über den Abbruch der Heilbehandlung erfolgt eine entsprechende Information an den Kostenträger.
Rauchen ist gesundheitsschädlich und kann bei Patienten den Therapieerfolg gefährden. Deshalb ist mit Rücksichtnahme auf alle Patienten das Rauchen innerhalb der Klinikgebäude (inkl. Zimmern, Balkonen/Terrassen) nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden Ihnen Kosten in Höhe von mindestens 120 Euro für die Generalreinigung (z.B. des Zimmers) in Rechnung gestellt. In den Außenanlagen ist das Rauchen nur an oder in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Aufgrund der erhöhten Brandgefahr ist das Abbrennen von offenem Licht (z. B. Kerzen), Räucherstäbchen und Feuer im gesamten Klinikbereich untersagt.
Im Brand- und Katastrophenfall haben die Patienten den Anweisungen der Einsatzleitung und des Pflegepersonals unbedingt Folge zu leisten. Einzelheiten über das Verhalten bei Brandgefahr enthält die Brandschutzordnung der Fachklinik Bad Bentheim.
Die Verpflegung der Patienten richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung. Halten Sie die Mahlzeiten pünktlich ein und nehmen Sie diese in gepflegter und vollständiger Kleidung ein.
Außerhalb der normalen Klinikverpflegung besteht innerhalb des Klinikgeländes die Möglichkeit, zusätzliche Getränke und Speisen im Café oder dem Kiosk sowie an diversen aufgestellten Automaten zu kaufen.
Lassen Sie Ihre Wertsachen nicht unbeobachtet im Zimmer liegen. Geben Sie, wenn möglich, Ihre Wertsachen, die Sie bei Ihrem Aufenthalt nicht benötigen, Ihren Angehörigen mit nach Hause. Zudem haben Sie die Möglichkeit, je nach Zimmerausstattung, das abschließbare Fach/den Tresor in Ihrem Zimmer zu nutzen. In dem Fall, dass Sie z.B. höhere Geldbeträge einschließen möchten, können Sie dieses an der Hauptkasse melden und dort sicher verwahren.
Bitte beachten Sie, dass für verloren gegangene Wertsachen, wie z.B. Schmuck, Mobiltelefone oder Geldbeträge keine Haftung übernommen werden kann!
Fundsachen und zurück gelassene Sachen sind dem Pflegepersonal oder der Rezeption zu übergeben.
Einrichtungen, Gebrauchsgegenstände, Arbeitsmittel und Anlagen der Klinik sind schonend und pfleglich zu behandeln. Bitte stellen Sie das Zimmerinventar nicht auf die Balkone/Terrassen. Das Umstellen oder Austauschen von Inventar/Gegenständen ist nicht gestattet. Schuldhafte Beschädigungen und Rauchen auf den Zimmern verpflichten zum Schadenersatz. Mit Verbrauchsmaterial ist sparsam umzugehen. Reparaturversuche sind untersagt. Vorhandene oder sich abzeichnende Schäden oder Funktionsstörungen sind möglichst zeitnah dem Hauspersonal zu melden. Diebstahl wird strafrechtlich verfolgt.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsunfähig gemacht wer- den (z. B. Unterkeilen von Brandschutztüren).
Die Benutzung von elektrischen, wärmeproduzierenden Geräten wie Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Heizkissen, Heißwassergeräten etc. ist auf den Zimmern aus sicherheits- und brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z. B. Rasierapparate) und medizinisch notwendige Geräte. Bitte melden Sie Ihre privaten elektrischen Medizinprodukte, z. B. wie Schlafapnoe-Gerät, beim Pflegepersonal an.
Bügelzimmer stehen in den Häusern 2, 3, 4 und 6 zur Verfügung.
Zur Unterhaltung stehen Ihnen unsere Fernsehgeräte sowie die Rundfunkanlage zur Verfügung.
Zur Schonung unserer Umwelt hilft auch der sparsame Umgang mit Strom, Wasser und Heizenergie und ist bei Ihnen sicherlich genauso selbst verständlich wie in unserer Einrichtung.
Anregungen oder Beschwerden können schriftlich auf unseren Kärtchen „Mitteilungen an das Qualitätsmanagement" oder dem Patientenfragebogen zum Ende Ihres Aufenthaltes verfasst werden. Selbstverständlich kann dies auch mündlich an einen Mitarbeiter unseres Hauses vorgebracht werden.
Für den Fahrzeugverkehr innerhalb des Klinikgeländes gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die Benutzung der Park- und Stellflächen auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Für die abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen. Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Das Parken auf besonders gekennzeichneten Plätzen ist auch nur denjenigen gestattet, für die dieser Platz reserviert ist.
Es ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet, Hunde oder andere Haustiere in das Klinikgebäude mitzubringen. Bitte informieren Sie darüber auch Ihre Besucher. Das Füttern von Tieren insbesondere von Vögeln oder Katzen auf den Terrassen/Balkonen oder aus dem Fenster ist untersagt.
Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der vorherigen Erlaubnis der Klinikleitung/Marketingleitung sowie der betreffenden Patienten.
Ohne Erlaubnis der Geschäftsführung ist es nicht erlaubt, in der Klinik ein Gewerbe zu betreiben, sich wirtschaftlich zu betätigen oder für politische oder weltanschauliche Ziele zu werben bzw. zu sammeln. Druckschriften dürfen ebenfalls nur mit Genehmigung der Geschäftsführung verteilt werden. Das Betteln und Hausieren ist verboten.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung wird eine Abmahnung ausgesprochen. Bei wiederholten Verstößen können die betreffenden Patienten entlassen sowie Besucher und sonstige Personen aus der Fachklinik verwiesen und ihnen Hausverbot erteilt werden.
Das Hausrecht üben die Geschäftsführung oder die von ihr Beauftragten (Hauswirtschaft, Pflegedienstleitung) aus.
Im Interesse der Patienten, ihrer Angehörigen und Besucher bitten wir Sie, die ärztlichen und pflegerischen Anordnungen zu befolgen und den Weisungen der Beschäftigten der Fachklinik Bad Bentheim nachzukommen.
Diese Hausordnung ist für alle verbindlich, die im Haus ein- und ausgehen. Sie ist ein Bestandteil der Aufnahmebedingungen.
Anmerkung der Redaktion: Der Einfachheit halber haben wir in diesem Dokument ausschließlich die männliche Bezeichnung gewählt (Patient, Besucher etc.). Wir danken für Ihr Verständnis. Stand: Oktober 2015