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An der Fachklinik sind stationäre und ambulante Rehabilitationen sowie Anschlussheilbehandlungen möglich. Letztere erfolgt nach schwerwiegenden Erkrankungen oder Operationen unmittelbar nach der Entlassung aus einem Akutkrankenhaus.
Nach einer Krankheit oder Verletzung zielt die medizinische Rehabilitation darauf, den ursprünglichen körperlichen Zustand so weit wie möglich wiederherzustellen. Bei Menschen mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung sollen die Einschränkungen auf ein Minimum reduzieren werden. Das Ziel: In der Lebensgestaltung so frei wie möglich zu sein und wieder aktiv am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilnehmen zu können.
Neben der ärztlichen Behandlung bieten wir das gesamte Spektrum physikalischer Therapien mit Bädern, Massagen, Physiotherapie und Ergotherapie. Hinzu kommt eine umfassende soziale, psychologische und diätische Beratung.
Die enge Kooperation unserer vier Fachbereiche ermöglicht uns, auch komplexe Erkrankungen erfolgreich zu behandeln. Der interdisziplinäre Ansatz der Fachklinik kommt zum Beispiel Patienten mit Psoriasis vulgaris mit Arthropathie zugute, bei denen die Hauterkrankung mit chronisch entzündlichen oder degenerativen Erkrankungen des Muskel- und Skelett-Systems einhergeht. Gleiches gilt für Herzpatienten mit Diabetes und für die Anschlussheilbehandlung nach einer Knie- oder Hüftoperation, wenn die Patienten zugleich unter einer Hauterkrankung oder Allergie leiden.
Zu Beginn einer Rehabilitation stimmen wir gemeinsam mit unseren Patienten ab, welcher Behandlungserfolg angestrebt wird.
Sie haben einen sozialrechtlichen Anspruch auf eine Rehabilitationsbehandlung, wenn Sie durch eine Erkrankung bedeutsame Beeinträchtigungen Ihrer beruflichen oder privaten Aktivitäten erleiden oder Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft behindert wird. Dies ist gerade bei chronischen Haut- und Gelenkerkrankungen ein sehr häufiges Problem. Liegt die letzte Rehabilitation vier Jahre zurück, besteht generell ein Anspruch, wenn ambulante Behandlungen ausreichend eingesetzt wurden. Die Rehabilitationsbedürftigkeit kann zum Beispiel von Ihrem Arzt festgestellt werden – sprechen Sie ihn ruhig darauf an.
Bei rheumatologischen Erkrankungen kann sie beantragt werden, wenn ambulante Maßnahmen sich als unzureichend erwiesen haben, eine Verschlimmerung mit Funktionseinschränkungen eingetreten ist oder wenn die Gefahr eines Handicaps besteht.
Weitere Informationen zu den Indikationen der Fachbereiche Rheumatologie, Dermatologie, Orthopädie und Kardiologie.
Wenn Sie beim Haus- oder Facharzt in ambulanter Behandlung sind, kann dieser mit Ihnen eine Rehabilitation beantragen. Werden Sie in einem Krankenhaus stationär behandelt und eine Anschlussheilbehandlung ist erforderlich, beantragt der Stationsarzt oder der Sozialdienst mit Ihnen die Rehabilitation. Im Antrag sind Bedürftigkeit, Ziele, Fähigkeit und Prognose einzuschätzen.
Nach der Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Kostenträgers. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Die Erfahrung zeigt: Viele Anträge werden zunächst abgelehnt, nach einem Widerspruch aber genehmigt. Zögern Sie also nicht, Ihr Recht auf Widerspruch zu nutzen!
Der Kostenträger bestimmt, welche Leistung wann und wie lange gewährt wird. Jeder Patient hat jedoch nach § 9 SGB IX und § 33 SGB I ein „Wunsch- und Wahlrecht", eine medizinisch geeignete Rehabilitationseinrichtung auszuwählen, in der er behandelt werden möchte.
Um vom Kostenträger eine Bewilligung für die Wunschklinik zu erhalten, muss diese über einen Versorgungsvertrag gem. §111 SGB V verfügen, zur Behandlung der jeweiligen Krankheit über eine entsprechende Fachabteilung verfügen und zum Beispiel durch spezielle Behandlungsangebote medizinisch geeignet sein. Ohne medizinischen oder rechtlichen Grund darf Ihr Wunsch nicht abgelehnt werden. Wenn Sie eine Behandlung in der Fachklinik Bad Bentheim wünschen, zögern Sie daher nicht, die gewünschte Klinik im Antrag zu vermerken und einer Ablehnung umgehend zu widersprechen.
Wenn ein Kostenträger Ihren begründeten Klinikwunsch ablehnt oder unberechtigt Mehrkosten dafür verlangt, erhalten Sie Unterstützung vom Arbeitskreis Gesundheit e.V. Der Verein bietet eine kostenfreie Beratung unter Tel. 0341 8705959-0 sowie unter der Servicenummer 0800 100 63 50 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz). Auf der Internetseite finden Sie weitere Informationen sowie Musterschreiben.
Wenn der Kostenträger Ihre Reha-Maßnahme bewilligt hat, aber statt der beantragten Wunschklinik eine andere Zuweisungsklinik benennt, können Sie mit dem Patientenschreiben formlose Umstellungsbitte fristwahrend widersprechen. Eine ausführliche Begründung, die die medizinischen Aspekte für die Wunschklinik und die wichtigen persönlichen Lebensumstände des Patienten benennen und gegebenenfalls durch Attest belegen, erfolgt dann in einem späteren Schreiben.
Gründe für die Wunschklinik können zum Beispiel sein:
Leider verlangen viele Krankenkassen oft unberechtigt Mehrkosten für die Wunschklinik, obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Mehrkosten sind jedoch nur dann berechtigt, wenn sich der Klinikwunsch nicht mit medizinischen Argumenten oder wichtigen persönlichen Lebensumständen begründen lässt. Auch für diesen Fall bietet der Arbeitskreis Gesundheit e.V. eine kostenlose Beratung sowie ein Musterschreiben, um zu widersprechen: Patientenschreiben formloser Widerspruch gegen Mehrkostenverlangen
Bei Patienten im Erwerbsleben ist die Rentenversicherung der zuständige Kostenträger und bei nicht erwerbstätigen Versicherten die Krankenkasse. Von dieser Grundregel gibt es wenige Ausnahmen, im Zweifelsfall benennt die Krankenkasse den zuständigen Kostenträger.
Der Weg der Antragsstellung richtet sich nach der Art der Versorgung und dem Stand der Erwerbstätigkeit:
Arzt: Formulare 60 und 61
Patient: benötigt kein Formular
Arzt: Formular G 1204
Patient: Formulare G100 und G110ANTRAG
Arzt: Formloser Antrag auf Rehabilitations-Bedürftigkeit, ggf. Formular 61
Patient: benötigt kein Formular
Arzt: Formloser Antrag auf Rehabilitations-Bedürftigkeit
Patient: Formulare G100 und G110
Arzt: Bericht der Rehabilitations-Bedürftigkeit & Form. AHB 1001
Patient: Formular AHB 1000
Arzt: Bericht der Rehabilitations-Bedürftigkeit & Formular 82109
Patient: Formular AHB von Patient & Arzt auszufüllen (Formular 82109)