Rehabilitation bedeutet übersetzt Wiederherstellung

Nach einer Krankheit oder Verletzung zielt die medizinische Rehabilitation darauf, den ursprünglichen körperlichen Zustand so weit wie möglich wiederherzustellen. Bei Menschen mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung sollen die Einschränkungen auf ein Minimum reduzieren werden. Das Ziel: In der Lebensgestaltung so frei wie möglich zu sein und wieder aktiv am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilnehmen zu können.

Ganzheitliche und interdisziplinäre Behandlung

Bei der medizinischen Rehabilitation verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, der über die kurative, also nur auf die Erkrankung ausgerichtete Versorgung hinausreicht.

© Tristan Vankann
Behandeling © Tristan Vankann

Fachübergreifender Behandlungserfolg.

Neben der ärztlichen Behandlung bieten wir das gesamte Spektrum physikalischer Therapien mit Bädern, Massagen, Physiotherapie und Ergotherapie. Hinzu kommt eine umfassende soziale, psychologische und diätische Beratung.

Die enge Kooperation unserer vier Fachbereiche ermöglicht uns, auch komplexe Erkrankungen erfolgreich zu behandeln. Der interdisziplinäre Ansatz der Fachklinik kommt zum Beispiel Patienten mit Psoriasis vulgaris mit Arthropathie zugute, bei denen die Hauterkrankung mit chronisch entzündlichen oder degenerativen Erkrankungen des Muskel- und Skelett-Systems einhergeht. Gleiches gilt für Herzpatienten mit Diabetes und für die Anschlussheilbehandlung nach einer Knie- oder Hüftoperation, wenn die Patienten zugleich unter einer Hauterkrankung oder Allergie leiden.

Zu Beginn einer Rehabilitation stimmen wir gemeinsam mit unseren Patienten ab, welcher Behandlungserfolg angestrebt wird.

Ziele der Rehabilitation

  • Besserung und Abheilung der Hauterscheinungen
  • Verbesserung der Greiffähigkeit bei Befall der Hand
  • Verbesserung der Gehfähigkeit bei Befall des Fußes
  • Wiederherstellung der Barrierefunktion der Haut
  • Verbesserung von Motivation und Mitarbeit im Umgang mit der Erkrankung
  • Schulung zur Pflege und Behandlung der Haut
  • Information über Risiko- und Auslösefaktoren
  • Verminderung von Medikamentengebrauch
  • Vermittlung einer positiven Einstellung und eines selbstbewussten Umgangs mit der Erkrankung
  • Normalisierung motorischer, sensitiver und kognitiver Funktionen
  • Stabilisation und Mobilisation von Wirbelsäule und Gelenken
  • Verbesserung der Ausdauerleistung und Mobilität
  • Begrenzung von Traumafolgen
  • Schmerzreduzierung oder Schmerzbefreiung
  • Verhinderung und Bewältigung chronischer Schmerzzustände
  • Aufhalten des Fortschreitens chronischer Leiden
  • Information und Anleitung zu Sekundär-Prävention sowie geeigneten Sport- und Freizeitaktivitäten
  • Information über ambulante Rehabilitationsnachsorge und Selbsthilfegruppen
  • Aufarbeitung begleitender psychischer oder neurologischer Störungen
  • Bewältigung und Kompensation eines bleibenden Verlustes oder Störung einer Funktion
  • Sozialmedizinische Beurteilung und individuelle Rückführung in das Erwerbsleben
  • Beratung zum behindertengerechten Arbeitsplatz nach ergonomischen Gesichtspunkten
  • Bemühen um einen leistungsgerechten Arbeitsplatz
  • Berücksichtigung aller Hilfen für eine Eingliederung ins Alltags- und Erwerbsleben
  • Verbesserung der Alltagsmobilität, Leistungsfähigkeit und Fitness
  • Individuelle Rückführung in das Erwerbsleben nach sozialmedizinischer Beurteilung
  • Verdeutlichung von Leistungsbreite oder Leistungsgrenze
  • Information und Anleitung zu geeigneten Sport- und Freizeitaktivitäten
  • Verbesserung operationsbedingter Folgeerscheinungen
  • Berücksichtigung aller Hilfen für eine Eingliederung ins Alltags- und Erwerbsleben
  • Information über die Erkrankung und angepasstes Verhalten im Alltag
  • Einstellung der Risikofaktoren zur Vorbeugung weiterer Herz- und Gefäßschäden
  • Erkennen belastender Faktoren in Alltag und Beruf
  • Verarbeitung einer Erkrankung
  • Besserer Umgang mit Stress

Wer hat Anspruch auf eine Rehabilitation?

Der Alltag soll kein Hindernis sein.

Sie haben einen sozialrechtlichen Anspruch auf eine Rehabilitationsbehandlung, wenn Sie durch eine Erkrankung bedeutsame Beeinträchtigungen Ihrer beruflichen oder privaten Aktivitäten erleiden oder Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft behindert wird. Dies ist gerade bei chronischen Haut- und Gelenkerkrankungen ein sehr häufiges Problem. Liegt die letzte Rehabilitation vier Jahre zurück, besteht generell ein Anspruch, wenn ambulante Behandlungen ausreichend eingesetzt wurden. Die Rehabilitationsbedürftigkeit kann zum Beispiel von Ihrem Arzt festgestellt werden – sprechen Sie ihn ruhig darauf an.

Bei welcher medizinischen Indikation ist eine Rehabilitation an der Fachklinik Bad Bentheim möglich?

Bei rheumatologischen Erkrankungen kann sie beantragt werden, wenn ambulante Maßnahmen sich als unzureichend erwiesen haben, eine Verschlimmerung mit Funktionseinschränkungen eingetreten ist oder wenn die Gefahr eines Handicaps besteht.

Weitere Informationen zu den Indikationen der Fachbereiche Rheumatologie, Dermatologie, Orthopädie und Kardiologie.

Das Antragsverfahren für die Rehabilitation


Wenn Sie beim Haus- oder Facharzt in ambulanter Behandlung sind, kann dieser mit Ihnen eine Rehabilitation beantragen. Werden Sie in einem Krankenhaus stationär behandelt und eine Anschlussheilbehandlung ist erforderlich, beantragt der Stationsarzt oder der Sozialdienst mit Ihnen die Rehabilitation. Im Antrag sind Bedürftigkeit, Ziele, Fähigkeit und Prognose einzuschätzen.

Nach der Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Kostenträgers. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Die Erfahrung zeigt: Viele Anträge werden zunächst abgelehnt, nach einem Widerspruch aber genehmigt. Zögern Sie also nicht, Ihr Recht auf Widerspruch zu nutzen!

Bad Bentheim als Wunschklinik

Der Kostenträger bestimmt, welche Leistung wann und wie lange gewährt wird. Jeder Patient hat jedoch nach § 9 SGB IX und § 33 SGB I ein „Wunsch- und Wahlrecht", eine medizinisch geeignete Rehabilitationseinrichtung auszuwählen, in der er behandelt werden möchte.

Um vom Kostenträger eine Bewilligung für die Wunschklinik zu erhalten, muss diese über einen Versorgungsvertrag gem. §111 SGB V verfügen, zur Behandlung der jeweiligen Krankheit über eine entsprechende Fachabteilung verfügen und zum Beispiel durch spezielle Behandlungsangebote medizinisch geeignet sein. Ohne medizinischen oder rechtlichen Grund darf Ihr Wunsch nicht abgelehnt werden. Wenn Sie eine Behandlung in der Fachklinik Bad Bentheim wünschen, zögern Sie daher nicht, die gewünschte Klinik im Antrag zu vermerken und einer Ablehnung umgehend zu widersprechen.

Wenn ein Kostenträger Ihren begründeten Klinikwunsch ablehnt oder unberechtigt Mehrkosten dafür verlangt, erhalten Sie Unterstützung vom Arbeitskreis Gesundheit e.V. Der Verein bietet eine kostenfreie Beratung unter Tel. 0341 8705959-0 sowie unter der Servicenummer 0800 100 63 50 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz). Auf der Internetseite finden Sie weitere Informationen sowie Musterschreiben.

Wenn der Kostenträger Ihre Reha-Maßnahme bewilligt hat, aber statt der beantragten Wunschklinik eine andere Zuweisungsklinik benennt, können Sie mit dem Patientenschreiben formlose Umstellungsbitte fristwahrend widersprechen. Eine ausführliche Begründung, die die medizinischen Aspekte für die Wunschklinik und die wichtigen persönlichen Lebensumstände des Patienten benennen und gegebenenfalls durch Attest belegen, erfolgt dann in einem späteren Schreiben.

Gründe für die Wunschklinik können zum Beispiel sein:

  • die Nähe der Klinik zum Wohnort ermöglicht Besuche durch die Familie
  • nach einer OP wird eine kurze Anreise zur wohnortnahen Klinik empfohlen
  • die Wunschlinik verfügt über mehrere Fachrichtungen, über ein breitgefächertes Therapieangebot oder ein spezielles Behandlungskonzept (Mitbehandlung)
  • in der Fachklinik wurde bereits eine Reha-Maßnahme erfolgreich durchgeführt
  • es gibt einen kurzfristigen Aufnahmetermin

Leider verlangen viele Krankenkassen oft unberechtigt Mehrkosten für die Wunschklinik, obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Mehrkosten sind jedoch nur dann berechtigt, wenn sich der Klinikwunsch nicht mit medizinischen Argumenten oder wichtigen persönlichen Lebensumständen begründen lässt. Auch für diesen Fall bietet der Arbeitskreis Gesundheit e.V. eine kostenlose Beratung sowie ein Musterschreiben, um zu widersprechen: Patientenschreiben formloser Widerspruch gegen Mehrkostenverlangen

Welcher Kostenträger ist zuständig?

Bei Patienten im Erwerbsleben ist die Rentenversicherung der zuständige Kostenträger und bei nicht erwerbstätigen Versicherten die Krankenkasse. Von dieser Grundregel gibt es wenige Ausnahmen, im Zweifelsfall benennt die Krankenkasse den zuständigen Kostenträger.

Der Weg der Antragsstellung richtet sich nach der Art der Versorgung und dem Stand der Erwerbstätigkeit:

Aanvraagprocedure

Übersicht der benötigten Antragsformulare

A Kostenträger Gesetzliche Krankenversicherung

Arzt: Formulare 60 und 61
Patient: benötigt kein Formular

B Kostenträger Deutsche Rentenversicherung

Arzt: Formular G 1204
Patient: Formulare G100 und G110ANTRAG

A Kostenträger Gesetzliche Krankenversicherung

Arzt: Formloser Antrag auf Rehabilitations-Bedürftigkeit, ggf. Formular 61
Patient: benötigt kein Formular

B Kostenträger Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA)

Arzt: Formloser Antrag auf Rehabilitations-Bedürftigkeit
Patient: Formulare G100 und G110

C Kostenträger Deutsche Rentenversicherung regional (ehemals LVA)

Arzt: Bericht der Rehabilitations-Bedürftigkeit & Form. AHB 1001
Patient: Formular AHB 1000

D Kostenträger Knappschaft-Bahn-See

Arzt: Bericht der Rehabilitations-Bedürftigkeit & Formular 82109
Patient: Formular AHB von Patient & Arzt auszufüllen (Formular 82109)