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Rehabilitationen, Kuren, Einzelanwendungen und Gesundheitsprogramme sind in der Fachklinik Bad Bentheim auch ambulant möglich. Dabei können Patienten zu Hause wohnen oder in der Umgebung der Fachklinik selbst für Unterkunft und Verpflegung sorgen.
Bei einer ambulanten Vorsorgekur, früher als offene Badekur oder freie Badekur bezeichnet, können Sie Termin, Arzt und Unterkunft selbst wählen. Eine Vorsorgekur wird empfohlen, wenn die Gesundheit bereits geschwächt ist und einer Krankheit vorgebeugt werden soll. Die Kur ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, die alle drei Jahre beantragt werden kann.
Eine Rehabilitation ist bei uns sowohl stationär als auch ambulant möglich. Wenn eine ambulante Therapie einer Erkrankung durch Ihren Haus- oder Facharzt am Wohnort nicht ausreicht, kann eine ganztägige Behandlung in der Fachklinik erfolgen. Während der Rehabilitation übernachten Sie in Ihrer gewohnten Umgebung zu Hause.
Unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, etwa nach einer schweren Akuterkrankung oder Operation, kann eine Weiterbehandlung in unserer Rehabilitationsklinik erfolgen. Bei der Antragstellung werden die Patienten vom Sozialdienst des jeweiligen Krankenhauses unterstützt. Im Gegensatz zur stationären Anschlussheilbehandlung übernachten Sie bei der teilstationären Anschlussheilbehandlung zu Hause.
Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), auch als sogenannte kleine Reha bekannt, kombiniert Physiotherapie, physikalische Therapien und medizinische Trainingstherapie. Durch diese Kombination von Behandlungen wird das funktionelle Ergebnis schneller erreicht und der Heilungsprozess verkürzt.
Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie wird je nach Verordnung wöchentlich an drei bis sechs Tagen erbracht und umfasst jeweils zwei bis vier Stunden. Unser hochqualifiziertes Personal, das gemäß den Richtlinien des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) weitergebildet ist, sorgt für die fachkundige Behandlung. Erfolgt die Komplextherapie nach einem Arbeits-, Wege- oder Sportunfall, werden Erwerbstätige in der Regel durch die Berufsgenossenschaften (BG) als zuständigem Kostenträger betreut. Weitere Informationen zu Inhalt und Ablauf finden Sie beim Trainingstherapie Zentrum.
Viele Anwendungen der Fachklinik Bad Bentheim können Sie über ein Rezept von Ihrem Hausarzt in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Rezeptambulanz ist eine Vielzahl von Behandlungen möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter (05922) 74-3150 oder vor Ort an unserem Terminschalter:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8–12 Uhr sowie 13–16 Uhr
Mittwoch: 8–12 Uhr sowie 13–15 Uhr
Freitag: 8–14.30 Uhr
Sie haben erfolgreich eine Rehabilitation absolviert, zum Beispiel nach dem Einsetzen eines künstlichen Hüft- oder Kniegelenks? Dann sollten Sie Sorge tragen, Ihre neu gewonnene Lebensqualität auch langfristig zu erhalten. Regelmäßiges Training stärkt Ihre Muskulatur und unterstützt den Behandlungserfolg nachhaltig.
In unseren Nachsorgeprogrammen leiten erfahrene Physiotherapeuten gezielte Übungen an, zeigen Ihnen richtige Bewegungsabläufe und greifen bei Bedarf korrigierend ein. Außerdem können Sie in der Gruppe Erfahrungen austauschen und mit Spaß und Freude etwas für Ihre Gesundheit tun.
Die IRENA ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es kann den Versicherten im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitation vom Ärzteteam empfohlen werden. Das an der jeweiligen Indikation ausgerichtete Programm wird berufsbegleitend angeboten, zum Beispiel abends. Weitere Informationen finden Sie beim Trainingstherapie Zentrum.
Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig Hannover bietet Ihren Versicherten im Anschluss an eine Rehabilitation ein sogenanntes Muskelaufbautraining. Das gerätegestützte Nachsorgeprogramm kann im Trainingstherapie Zentrum der Fachklinik Bad Bentheim absolviert werden. Weitere Informationen erhalten Sie dort an der Anmeldung oder telefonisch unter (05922) 74-5800.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen ist die Fachklinik Bad Bentheim für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen bei muskuloskelettalen Erkrankungen zugelassen (nach § 40 Abs. 1 SGB V). Das intensive Nachsorgeprogramm umfasst Einzelkrankengymnastik oder gerätegestützte Krankengymnastik.