Vorsorgen ist besser als Nachsorgen.

Mit einer Vorsorgekur entspannen, gesunden und wieder zu Kräften kommen – das hat in Bad Bentheim eine Tradition von rund 300 Jahren. Bei einer ambulanten Vorsorgekur, früher als offene Badekur oder freie Badekur bezeichnet, können Sie Termin, Arzt und Unterkunft selbst wählen. Eine Vorsorgekur wird empfohlen, wenn die Gesundheit bereits geschwächt ist und soll einer Krankheit vorbeugen.

Übrigens: Sie müssen keinen Urlaub nehmen, wenn die vom Arzt verordnete Rehabilitation oder Vorsorgekur bewilligt wurde. Und mit dem ärztlichen Attest ist die Entgeltfortzahlung gesichert. Wenn Sie privat krankenversichert sind, benötigen Sie in der Regel eine Zusatzversicherung, um eine Kur zu beantragen.

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Nutzen Sie Ihr Recht auf Rehabilitation!
Sie können alle 4 Jahre eine Kur beantragen.

Gesetzlich Versicherte haben bei bestimmten Erkrankungen sogar ein Recht auf Rehabilitation.

Alle 3 Jahre sind ambulante Maßnahmen möglich.

Bei chronischen Beschwerden sind Rehabilitationen in noch kürzeren Abständen möglich.

Innerhalb von 4 Monaten muss die Kur erfolgen.

Sobald Ihre Kur bewilligt ist, muss sie in diesem Zeitraum erfolgen – ansonsten verfällt der Anspruch.